Paulistraße 1A, 50226 Frechen Königsdorf · Tel: 02234 61774
Effektiv. Elektronisch. Einfach. Das E-REZEPT.
Elektronische Verordnung, zeitnahe Versorgung – Das E-Rezept ist der schnellste Weg zu Ihren Medikamenten.
Diese Vorteile bietet Ihnen das E-Rezept
Das innovative E-Rezept vereinfacht Besuche bei Ärzten und Apotheken. Nach der Visite erstellen die Ärzte das E-Rezept digital. Mithilfe Ihrer elektronischen Gesundheitskarte, der E-Rezept-App oder einem ausgedruckten Dokument können Sie Ihrer Markt-Apotheke den Zugriff auf Ihr E-Rezept ermöglichen. Wir geben Ihnen dann die benötigten Medikamente aus. Zudem besteht die Möglichkeit, mithilfe der E-Rezept-App Ihre Verschreibungen bereits im Voraus bei uns vorzubestellen.
Einlösen über Angehörige
Versicherte, die pflegebedürftige Angehörige haben, denen der Weg zur Apotheke beschwerlich ist, können künftig mit der elektronischen Gesundheitskarte oder der E-Rezept-App verschriebene Medikamente für diese Personen und sogar für Nachbarn abholen.
Zeit sparen
E-Rezepte verhindern den Verlust von Rezeptzetteln. Alle digitalen Rezepte sind sicher auf dem Server gespeichert und können über die elektronische Gesundheitskarte oder die App abgerufen werden. Für Folgerezepte im laufenden Quartal entfällt die Notwendigkeit eines weiteren Arztbesuchs.
Datensicherheit
E-Rezepte werden sicher von der Arztpraxis bis zur Apotheke übertragen, dabei mehrfach verschlüsselt und geschützt. Nur die ausstellende Arztpraxis und die einlösende Apotheke haben autorisierten Zugriff, ebenso wie die Person, für die das Rezept bestimmt ist.
So funktioniert das E-Rezept
Beim Arzt:
Ihr Arzt erstellt für Sie ein E-Rezept und legt es auf einem Server ab.
Ihr E-Rezept wird sicher verschlüsselt auf dem Server gespeichert.
Sie (oder Ihr Vertreter) haben nun mehrere Möglichkeiten.
Sie können Ihr E-Rezept wie folgt bei uns einlösen:
Unser Tipp: Zeigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte in der Markt-Apotheke vor.
Alternativ kann Ihr Arzt Ihnen einen Ausdruck mit einem Rezeptcode ausstellen.
Mit einer Apotheken-App können Sie den Rezeptcode vom Ausdruck einscannen.
Mit der eRezept-App der gematik können Sie den Rezeptcode ebenfalls einscannen.
In der Apotheke:
Mit einer der oben genannten Möglichkeiten kann Ihr Apotheker das E-Rezept vom Server abrufen und das Arzneimittel aushändigen.
Erfahren Sie mehr rund um das Thema E-Rezept in unserem News-Blog
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Wählen die Versicherten selbst die Apotheke aus, in der sie ihr E-Rezept einlösen wollen oder gibt die ausstellende Praxis eine Apotheke vor?Es gilt wie beim Papierrezept bisher auch freie Apothekenwahl.
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Gibt es auch einen Einlöseweg ohne Papierbeleg und ohne App? Zum Beispiel mit der Gesundheitskarte?Ja, seit Juli 2023 ist es möglich, das E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einzulösen. Das E-Rezept wird dann von der Arztpraxis in die Telematikinfrastruktur gespeichert. Nachdem ein Patient seine Gesundheitskarte in der Apotheke in das Kartenterminal gesteckt hat, kann die Apotheke auf alle einlösbaren E-Rezepte des Versicherten in der Telematikinfrastruktur zugreifen und das Medikament ausgeben.
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Gilt der rosa Zettel (Muster 16) weiter?Als Ersatzverfahren für apothekenpflichtige Arzneimittel und für sonstige Verordnungszwecke wird das Muster 16 weiterhin verwendet.
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Wo finde ich die E-Rezept-App?Die App "Das E-Rezept" gibt es bereits bei Google Play (Android), in der AppGallery (Android auf Huawei-Geräten) und im App Store von Apple (iOS).
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Wie lange werden E-Rezepte gespeichert?E-Rezepte werden 100 Tagen nach der Einlösung automatisch gelöscht (gemäß SGB V §360 Abs. 6). Versicherte können ihr E-Rezept selbst löschen – auch ohne dass das E-Rezept eingelöst wurde. E-Rezepte, die nicht eingelöst wurden, werden automatisch zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht.
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Wie wird die Datensicherheit beim E-Rezept gewährleistet? Und wer kann auf ein E-Rezept zugreifen?Die E-Rezepte werden von der Arztpraxis verschlüsselt an einen zentralen Dienst übertragen, dort verschlüsselt gespeichert und verarbeitet und wieder verschlüsselt von der Apotheke abgerufen. Damit sind die E-Rezepte vor unbefugtem Zugriff geschützt. Zudem können nur Personen ein E-Rezept abrufen, die im Besitz des Rezeptcodes (E-Rezept-Token) sind. Das können die/der Versicherte selbst, ein Vertreter oder die Apotheke sein. Die/der verordnende Ärztin/Arzt kann ein E-Rezept in begründeten Fällen wieder löschen.